Haushaltsführungsehe

Haushaltsführungsehe
Haushaltsführungsehe,
 
Familienrecht: Ehemodell, das im Rahmen der Verpflichtung der Ehepartner zur einvernehmlichen Regelung der Haushaltsführung vereinbart werden kann. Dabei versorgt und leitet ein Ehepartner den Haushalt (Übernahme der Hausarbeit), der andere Ehepartner erwirtschaftet durch Erwerbsarbeit das notwendige Einkommen (§§ 1 356, 1 360 BGB). Bis zur Eherechtsreform 1977 war die Haushaltsführung primär die Pflicht der Ehefrau, so genannte Hausfrauenehe.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Taschengeld — Sackgeld (schweiz.) * * * Ta|schen|geld [ taʃn̩gɛlt], das; [e]s, Taschengelder [ taʃn̩gɛldɐ]: kleinerer Geldbetrag, der jmdm., der sonst keine Einkünfte hat (besonders einem Kind), regelmäßig gegeben wird: viele Kinder bekommen ihr erstes… …   Universal-Lexikon

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  • Ehe — 1. Wesen: Rechtlich anerkannte und geschützte Verbindung von Mann und Frau zu lebenslanger Lebensgemeinschaft. (1) Das staatliche Recht kennt nur die obligatorische, konfessionslose Zivilehe, die vor dem Standesbeamten geschlossen wird. (2) Die… …   Lexikon der Economics

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